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Das Beste aus zwei Welten

holoride¹ eröffnet immersive Erlebnisse, indem es Mitfahrende in virtuelle Welten eintauchen lässt. Ab Sommer macht Audi die Technologie in ausgewählten Modellen verfügbar.

Text: AUDI AG - Foto: AUDI AG Lesezeit: 2 min

Eine VR-Brille für die Nutzung von holoride liegt auf dem Armaturenbrett.
Mit einer solchen VR-Brille eröffnet sich den Mitfahrenden die virtuelle Welt von holoride¹ – allerdings nur im Fond des Fahrzeugs.

Es war auf den ersten Blick nichts Ungewöhnliches, als im Januar 2019 mehrere Audi über den „SpeedVegas Racetrack“ von Las Vegas fuhren. Bei genauerem Hinschauen wurde deutlich: Dabei ging es nicht um Rundenzeiten oder Topspeed. Die Mitfahrenden im Fond ließen sich, mit VR-Brillen ausgestattet, bei der Weltpremiere der holoride¹-Technologie auf ein Abenteuer in virtuellen Welten ein – bei voller Fahrt, wohlgemerkt.

 

Heute gilt holoride¹ als einer der führenden Anbieter von Elastic Content, einem neuartigen Unterhaltungsformat in Fahrzeugen. Dafür verbindet das Tech-Start-up, das 2018 von Nils Wollny, Marcus Kühne, Daniel Profendiner und Audi gegründet wurde, Extended-Reality(XR)-Inhalte in Echtzeit mit Bewegungs- und Navigationsdaten des fahrenden Fahrzeugs: Fährt das Auto durch eine Rechtskurve, so fliegt beispielsweise auch das Raumschiff in der virtuellen Welt, in die man dank VR-Brille eintaucht, nach rechts. Beschleunigt das Fahrzeug, beschleunigt auch das Raumschiff. Die Verknüpfung von physischen Rückmeldungen wie Beschleunigung und Lenkung sowie Fahrtrouten und -zeit schafft diese immersiven Erlebnisse.

Eine Frau sitzt auf dem Rücksitz eines Fahrzeugs und nutzt die holoride-Technologie via VR-Brille.
Zur Nutzung von holoride¹ muss ein dafür freigegebenes Virtual-Reality-Headset mit dem Fahrzeug gekoppelt werden. Die Verbindung erfolgt dabei drahtlos über Bluetooth Low Energy (BLE).
Audi & holoride¹ bei der SXSW

Audi & holoride¹ bei der SXSW

Auf dem Musik-, Film- und Tech-Festival South by Southwest (SXSW) in Austin, Texas, wurde die Technologie und die Integration in die Audi Serienmodelle vorgestellt. holoride¹ ist eng mit South by Southwest verbunden und hat den prestigeträchtigen SXSW-Pitch 2021 in der Kategorie „Entertainment, Gaming & Content“ zusammen mit dem „Best in Show“-Award gewonnen. Im Panel-Talk ging es unter anderem um die Chancen der Digitalisierung für die Zukunft der Mobilität (im Bild v. l. n. r.: Moderator Cliff Fluent, holoride¹-CEO Nils Wollny, Pearly Chen von HTC VIVE und Daniel Weissland, Präsident Audi of America).

Schräge Frontansicht des Audi e-tron Sportback
Der Audi e-tron Sportback gehört zu den Modellen, die von Audi ab Juni 2022 in ausgewählten Märkten holoride¹-fähig angeboten werden.

Genau solche Erlebnisse bietet Audi als weltweit erster Automobilhersteller schon bald in der Serie. Ab Juni 2022 werden ausgewählte Modelle holoride¹-fähig sein. Mitfahrende im Fond können dann mithilfe einer – dafür freigegebenen – VR-Brille das Virtual-Reality-Entertainment von holoride¹, Filme, Videospiele und interaktive Inhalte erleben und eine Autofahrt auf Wunsch zum multimodalen Gaming-Erlebnis machen.

 

Damit werden in Zukunft nicht nur neue Formen von Unterhaltung während der Fahrt angeboten – es eröffnen sich auch Möglichkeiten für das Lernen und Arbeiten unterwegs. Für die Nutzer_innen wird der Innenraum so zum persönlichen Freiraum, für Entwickler_innen und Designer_innen mehr und mehr zum konzeptionellen und gestalterischen Zentrum.

Seitenansicht eines Audi e-tron Sportback

Bereit für immersive Erlebnisse

Der vollelektrische Audi e-tron Sportback bietet schon heute ein hohes Maß an Komfort und Entertainment für die Mitfahrenden. Ab Juni diesen Jahres bietet Audi auch für diese Baureihe holoride¹-fähige Modelle an.

Mehr erfahren

 

¹Die Nutzung der Virtual-Reality-Brille während der Fahrt ist: 1) ausschließlich für die Fahrgäste der zweiten Sitzreihe auf den seitlichen Sitzpositionen zugelassen; 2) für Personen über 1,5 Meter Körpergröße erlaubt; 3) nur erlaubt, wenn der VRB-Nutzer mit seinem vollständig ausgestreckten Arm (inkl. der gestreckten Finger) kein vor ihm befindliches Objekt (z. B. die hintere Fläche des Vordersitzes) erreichen kann; 4) nur erlaubt, wenn die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Haltevorrichtung) an der VR-Brille angebracht sind.

¹Die Nutzung der Virtual-Reality-Brille während der Fahrt ist: 1) ausschließlich für die Fahrgäste der zweiten Sitzreihe auf den seitlichen Sitzpositionen zugelassen; 2) für Personen über 1,5 Meter Körpergröße erlaubt; 3) nur erlaubt, wenn der VRB-Nutzer mit seinem vollständig ausgestreckten Arm (inkl. der gestreckten Finger) kein vor ihm befindliches Objekt (z. B. die hintere Fläche des Vordersitzes) erreichen kann; 4) nur erlaubt, wenn die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Haltevorrichtung) an der VR-Brille angebracht sind.

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